Ersterwähnung von Reichenbuch

Die sogenannte Ersterwähnung eines Ortes bezieht sich immer auf eine Urkunde, die Entstehung eines Ortes bleibt mangels schriftlicher Dokumente so gut wie immer im dunkeln. So auch bei Reichenbuch. Erstmals urkundlich erwähnt wir Reichenbuch in einem Kaufvertrag am 09. Oktober 1330. Die Urkunde ist als Regest bei der ev. Stiftsschaffnei Mosbach im Lagerbuch 1584 Folio 691 vorhanden. Der Kaufvertrag besagt folgendes :

09. Oktober 1330 (Dyonis)

Ritter Johannes von Obrigheim gen. das Kind verkauft dem Stift zu Mosbach ein Haus zu Reichenbuch (Reichards-) zwei Morgen Acker auf Obrigheimer Gemarkung und die Fähre zu Neckargerach (Negger-) um 106 Pfund Heller.

Siegler : Aussteller, sein Sohn Johannes, seine Brüder Dieter und Berthold

Wenn wir uns die Urkunde jetzt durchlesen fällt auf das es sich lediglich um ein Haus in Reichenbuch handelt. Somit Bestand damals Reichenbuch bereits als Ort und hatte auch schon mehrere Häuser. Die eigentliche Entstehung des Ortes ist zwar nicht belegbar aber fand wesentlich früher statt. Es bleibt abzuwarten ob nicht irgendwann, irgendwo noch frühere schriftliche Zeugnisse von Reichenbuch auftauchen. Zum heutigen Zeitpunkt (2020) kann Reichenbuch immerhin auf eine 690 jährige Geschichte zurückblicken.