Aus dem Guttenbacher Dorfbuch

Betreffend Die Frohndienste um 1366

„Auf der Guttenbacher Herrenwiesen müssen gedachte Handfröhner Heu und Ohmet mähen, auch dürr machen. Ebenmäßig müssen die Reichenbucher solch Heu und Ohmet ins Hauß Minnenberg führen, dann gibt man, wann sie ausgefahren, Brodt nach Nothdurft, Gedachtes Heu wird jährlich, wie in Rechnungen zu sehen nach Heydelberg zu Churpfalz Hofhaltung geführet.“

1566 wird diese Last genauer umschrieben.

„Die dem Schloß Minneburg zustehenden Frohnen aus Gudenbach, Katzenbach und Reichenbuch, so alle drei under einem stab gehörig und ein gericht ist.“

  1. Fuhr-Handfron. Diese drei gemeinden seien alle fuhr- und handfrondinst schuldig in nachvolgenden stücken, nichtzit ausgenumen.
  2. Hagen und Jagen Nota, hagen und jagen seien sie ohne einige kosten zu tun schuldig.
  3. Ackerfron. Item alle zum schloß gehörige ackervelder am berge und in gudenbacher gemarken im fron zu bauen, bessern, säen, schneiden, binden und inzuführen; dagegen den schniedern zeit der ernden zu mittag zu essen ein suppen, gemüs und brot, und zu undern etwa ein sauer milchsuppen und ein trinken, den fruchtbindern aber ein trunk weins zum imbs nach gelegenheit der menge gereicht würdet.
  4. Holzfron. Mehr als notturftig bau- und brenholz zu bauen, schleifen, buscheln zu binden und ins schloß zu füehren, dagegen würdet uf jedem wagen 1 läub brots, deren uf ungefahde 32 ein malter, zu fronbrot gereicht.
  5. Heufron. Item alles heu und amat uf allen wiesen und gärten in fron zu machen und inzufüehren, würd den heumachern jedem 1 viertel und uf jeden wagen 1 läub fronbrots geben.
  6. Grasfron. Das gras aber zu mähen, musse verlohnt werden, nemlich von jedem morgen 1 imel korn und 1 bazen.
  7. Brunnenfron. Item alle fron zum brunnen, deichel zu führen, zu legen, zu graben und was mehr notturftig.
  8. Botenfron. In botenlaufen, brieftragen müssen die wit-frauen tun oder zu tun verlohnen.
  9. Baufron. Item zum schloßbau alle hand- und fuhrfron zu leisten.
  10. Dungfron. Item alle dung und besserung uf die acker zu füehren.
  11. Weingartenfron. Notandum des schloß wingart würdet zu bauen verlohnet, haben bisher keinen fron dazu getan. Berichtt weibel dieweil die vom Habern den wingarth erst erbauet, haben sich die undertanen den im fron zu bauen beschwert, es sie dabei gelassen, allein das sie umb bilich lohn darin müssen arbeiten, so das an sie gesunnen worden.
  12. Seien zu Gudenbach uf die 30 hausgesäß ungefährde, Reichartsbuech uf die 8, Katzenbach haben uf die 13 hausgesäß. Die drei dorf haben dieser zeit uf die 21 wagenfuhren und dann 20 handfronen.

Die drei in Frage stehenden Dörfer mußten damals wöchentlich im Wechsel eine Kehrmagd für die Minneburg stellen.