Heimat

Was ist Heimat ?

„Bezeichnung für den Geburtsort, auch für den Ort, wo jemand sein Heim, d. h. seine Wohnung hat. In der Rechtssprache versteht man unter Heimat (Heimatrecht) die Ortsangehörigkeit oder Gemeindeangehörigkeit einer Person, welche nicht ohne weiteres mit dem Gemeindebürgerrecht zusammenfällt, indem das Heimatrecht an und für sich nur ein Einwohner- (Einsassen-, Gemeindegenossen-)Recht ist. Auch die Staatsangehörigkeit wird Heimatrecht genannt. Neuerdings wird der Ausdruck Heimat wohl auch gleichbedeutend mit Unterstützungswohnsitz gebraucht, obgleich dies zwei ganz verschiedene Begriffe sind.“

– Meyers Konversationslexikon, Leipzig und Wien 1897, Stichwort Heimat.