„Ende gut, Alles gut?“

Im Generallandesarchiv Karlsruhe finden sich noch Akten zu diesem Streit zwischen den Gemeinden Reichenbuch und Neckargerach. Diese bringen etwas mehr Licht ins Dunkel, wegen der Hintergründe die zu diesem Streit geführt haben.

Wie aus dem Prozessprotokoll zu entnehmen ist begann der Streit bereits Anfang 1748. Im Prozess ging es um den strittigen Kirchenweg und um ein strittiges Fahrgeld. Wobei der Kirchenweg selbst garnicht strittig war, da Dieser von „alters her“ immer genutzt wurde. Vielmehr ging es um das Befahren des Kirchenweges mit einem Fuhrwerk. In Ermangelung eines Leichenwagens wurde dazu ein normales Pferdefuhrwerk benutzt. Dieses wurde mit schwarzen Tüchern abgedeckt und der Sarg daraufgestellt.
Offensichtlich wurden die Toten vorher immer von Reichenbuch nach Neckargerach getragen. Irgenwann wurde dann auf ein Fuhrwerk/Schlitten zurückgegriffen. Damit begann dann der Streit. Der gemeine Kirchenweg der Reichenbucher wurde von den Neckargerachern als Fußweg gar nur als Fußpfad bezeichnet. Er soll wohl eine breite von 4 Schuh (nach heutigem Maß ca. 1,20 m) gehabt haben. Also nach Meinung der Neckargeracher nicht breit genug für ein Fuhrwerk/Schlitten. Es soll wohl, zu erheblichen Schäden an den benachbarten Wiesen und Feldern gekommen sein. Neckargerach verlangte daher den Leichentransport per Fuhrwerk/Schlitten auf der normalen Fahrstraße nach Neckargerach durchzuführen. Die Reichenbucher blieben stur und beharrten auf Ihr altes Recht, den Kirchweg zu benutzen.Um die Instandhaltung des Kirchweges und Entschädigung der Bauern zu gewährleisten, sollte nun ein Fahrgeld für den Leichentransport erhoben werden. Die Fronten verhärteten sich immer mehr, bis nun der Bürgermeister von Neckargerach (zur Beschleunigung des Verfahrens) das Recht selbst in die Hand nahm. Somit kam es dann zu den in Teil 1+2 beschriebenen Gegebenheiten.
Während die Katholiken weiterhin auf Ihr Recht beharrten, Ihre Toten in Neckargerach zu beerdigen, entschieden sich die Reformierten, einen eigenen Friedhof in Reichenbuch anzulegen. So kam es dann am 28. Mai 1749 zur Widmung des Reformierten Friedhofes in Reichenbuch. (Widmung Friedhof bezieht sich auf die offizielle Festlegung eines Grundstücks als Ort für Bestattungen durch eine Gemeinde oder einen anderen Träger.) Die erste Beerdigung fand dann am 16. Juli 1751 statt.

Jacob Friedel war der erste Tote der auf dem Reformierten Kirchhof in Reichenbuch beerdigt wurde. Der Pfarrer hatte dieses Ereignis extra im Kirchenbuch festgehalten. Dann kehrte Ruhe ein und der Streit wurde beigelegt. 1793 kam es nochmals zu einer Streiterei zwischen den Katholiken und Reformierten, hierüber wurde bereits in einem früheren Beitrag berichtet.

(wird fortgesetzt)