aus Pfalz. Kirchen u. Schulkompetenzbuch 1606 (Originaltext)
- Pfarr Gerach und Gutenbach. Hohe obrigkeit beider ort Churf.Pfalz. Jeder orts competens ist also:
- 22fl. außm stift Mospach.
- 8 1/2fl. vom collectore Mospach.
- 12fl. vom schloß Minnenburg wegen Gutenbach.
- 1fl. zinß von 20fl. capital.
- 1/2fl. zinß
- Item 1/2fl.
- Summa solcher zinsen 4fl., so stendig.
- Zinsen so unstendig.
- Vom opfer geben alle inwohner der ganzen pfarrGerach, Zwingenberg, Lindach und Reichenbuchen 1alb.
- Ein wittwer oder wittib 4d. Item 14 bemisch. (Bömischer Groschen)
- 1 ort und 5fl.
- 1/2fl. auß einem virtel guts.
- 1fl.uf Martini
- 1fl.
- 2 fl 4bemisch.
- 2fl 4bemisch.
- Summa unstendiges 7fl. 17bemisch.
- Von einer eheeinsegnung und ausrufung 5alb.
- Von einer leichtpredigt 6alb.2d.
- Der große zehend möcht zu gemeinen jahren ertragen 3 oder 4mlr. korn, 20 oder mehr mlr. dünkel, 4 1/2 oder mehr mlr. habern.
- 1mlr. korn stendig vom stift Mospach.
- 1simre von Reichenbuchen.
- 2mlr. habern vom stift Mospach.
- 1/2simre häbern breymehl.
- Etwan ein fuder weins einzusameln von zehenden.
- Der kleine zehend zu Zwingenberg, item ufm schloß daselbst, zu Lindach, Reichenbuchen allein, wie auch zu Gerach (außgenommen etliche heüßer). Und gehört in gemelten zehend, nemlich heidenkorn, sommer- und wintergersten, erbsen, rüben, kraut, linsen, nüße, allerlei obß und flachs, item kelber, lemmer, geiß, gänse, milchschwein.
- 2 große underschiedliche wießen.
- Item drei stück wießen ufm Zwingenberger gemarkung.
- Dargegen muß pfarrer seiner gemein zu Gerach den vasel, ein farren und eber halten ohne clag.
- Einen schönen baumgarten.
- Item einen zimblichen krautgarten.
- Die gemein zu Gerach muß dem pfarrer holz notturft nach gnug geben, doch uf sein koste ufzumachen.
- Mag viehe halten, so viel er will, ist hirtenlohns frei.
- Eine bequeme behaußung.
- Schuldinst und meßnerampt zu Gerach.
- Hohe obrigkeit, collator ist Churf.Pfalz.
- 12fl. stendig vom collectore zu Mospach.
- 1fl. 3ß. 10d. wegen der glocken abwarten.
- 8fl. bei kellern uff Münnenberg.
- 1ß. von jedem schuler im virteljahr uber.
- Der fruchzehend, so zum meßnerampt gefelt, ist zun besten jahren nit uber 6mlr.
- Ungefehr 42 läub brot hat meßner einzunemmen.
- Meßner und schulmeister zu Gutenbach.
- Besoldung ist stendig 4 1/2mlr. korn und 1 1/2mlr. habern wie auch etliche stücklein kleines zehenden.