Verlassen wir Reichenbuch in Richtung Neckargerach finden wir nach etwa 500 Metern ein Flurdenkmal. Es handelt sich um ein sogenanntes Wege-bzw Flurkreuz und steht an der Gemerkungsgrenze zwischen Reichenbuch und Neckargerach. Es ist als Kruzifix (Darstellung des Gekreuzigten) ausgeführt. Als Material wurde der heimische Buntsandstein gewählt.
An der L527 Gemerkungsgrenze zwischen Neckargerach und Reichenbuch
Im Rahmen des Sockels befindet sich folgender Spruch:
Dein heilig Kreuz
Herr Jesus Christ
Im Leben uns Kraft
Mut(h) und Licht.
Im Tod uns Trost
u. Zuversicht.
Was lange Jahre nicht sichtbar war im Unterbau befindet sich eine Inschrift der Stifter:
Gestiftet von Karl Schiemer in Stein
gehauen u. dessen Ehefrau Luise geb.
Sensbach 1901
Bei der Inschrift der Stifter können Aufgrund der Verwitterung Lesefehler enthalten sein.
Bei der Suche nach ehemaligen Reichenbucher Bürgern habe ich im ev. Kirchenbuch von Binau folgenden Eintrag gefunden:
Kirchenbucheintrag Mischbuch Binau, Taufeintrag vom 04. August 1696
Den 4ten Augusi haben Johan Christoff Leyhenbürger Ein Ziegainer, von Raichen- buch, Einen Jungen Sohn tauffen lassen, wobey der hochwohlgebohrne Herr, Herr Johan Georg von Hunolstein v[nd]dann die hochwohl[geb.] Frey Fräulein Loysa von Hunolstein zu Gevattern gestanden, das Kind ist Johan Ludwig genannt.
Binau war ein freiadeliges Rittergut. Zum Zeitpunkt der Taufe waren die „Vogt von Hunolstein“ die Besitzer von Binau. Warum Mitglieder der Familie die Patenschaft bei Johan Ludwig übernommen haben entzieht sich meiner Kenntnis. Ungewöhnlich ist auch das die Taufe in Binau vollzogen wurde, zuständig für Reichenbuch wäre eigentlich die Mutterpfarrei Neckargerach gewesen.
Leider führt auch die Suche nach dieser (Ziegainer) Familie ins Leere. Diese Familie tauchte weder vorher noch nachher nochmals auf. Mir ist auch nicht ganz klar wie der Familienname der Familie lauten soll.
Christoff dann wäre „Leyhenbürger“ eine Standesbezeichnung. Aber was soll dann die Bezeichnung „Leyhenbürger Ein Ziegainer“ bedeuten?
Leyhen könnte man vermuten da es im KB so aussieht wie wenn Leyhen unterstrichen wäre. Meist wurden Familiennamen unterstrichen. Was soll uns dann aber die Bezeichnung „bürger Ein Ziegainer“ sagen? Dies ist eigentlich genauso abwegig.
Leyhenbürger ist wohl doch am wahrscheinlichsten als Familienname anzunehmen.
Bisher konnte weder die Herkunft noch der Verbleib dieser Familie geklärt werden. Dies bleibt wohl dem Zufall überlassen, evtl. ergeben andere/spätere Forschungen ein Ergebnis. Wer über Informationen zu diesen Reichenbuchern verfügt wird gebeten mir eine Nachricht zu senden.
N.B. Dieser Beitrag soll keinesfalls diskriminierend wirken. Hier wurde lediglich der Begriff „Ziegainer“ aus einer historischen Quelle übernommen. Es geht hierbei um die Forschung nach Reichenbucher Familien.
„Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben. Wo ist nur mein Schatz geblieben? ist nicht hier, ist nicht da, ist wohl in Amerika“
Kinderreim aus dem 19. Jahrhundert
Werbung einer Auswanderer-Argentur.
Perspektivlosigkeit, Hunger, Krieg, Revolution, Verfolgung von diesen Dingen wurden auch unsere Vorfahren geplagt. Das 19. Jahrhundert war geprägt von Auswanderungen hauptsächlich in die Neue Welt. Anbei eine Liste mit Reichenbucher Auswanderern die ich bei meinen Recherchen in Kirchenbüchern gefunden habe. Im Rahmen weiterer Forschungen konnten zu einigen Auswanderern Informationen über den Verbleib gefunden werden.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über Hinweise von weiteren Auswanderern und deren Verbleib, sowie jegliche Art von Informationen zu den Gründen der Auswanderung würde ich mich freuen.
Katharina Bieler *21.07.1878 (1900 – Frankreich)
Andreas Brauch *03.07.1809 (1854 – Nordamerika)
Elisabetha Brauch geb. Friedrich *15.11.1805 (1854 – Nordamerika)
Philippine Schäfer *15.07.1828Ankunft 1857 mit Schiff Olympia in New York, New York, United States (1857 – Nordamerika)
Anna Maria Schäfer *25.10.1856+19.11.1857 Abends 5 Uhr und wurde „Died in the Bagage“ nächsten Morgen 5 Uhr über Land gesetzt. (1857 – Nordamerika)
Helene Sensbach *23.05.1829 (1851 – Nordamerika)
Heinrich Vierling *19.07.1837 (1882 – Nordamerika)
Luisa Vierling geb. Brauch *09.11.1850wohnte mit den Kindern, August, Heinrich und Luisa beim Census (Volkszählung) am 8. Juni 1900 in Kingston, Ulster, New York. Der Ehemann Heinrich Vierling wird beim Census nicht genannt.(1882 – Nordamerika)
August Vierling *16.06.1872 (1882 – Nordamerika)
Heinrich Vierling *12.07.1874Arbeiter in Kingston, Ulster, New York (1882 – Nordamerika)
Luisa Vierling *29.05.1880Zigarrenmacherin in Kingston, Ulster, New York (1882 – Nordamerika)
Wilhelmine Winter *07.09.1828Ankunft 1857 mit Schiff Olympia in New York, New York, United States (1857 – Nordamerika)
Elisabetha Haas geb. Winter *17.07.1819
Jakobina Haas *27.03.1842
Erwin Kürschner *28.03.1901Ankunft 05.05.1929 mit Schiff München in New York (1929 – Nordamerika)
Karoline Luise Kürschner geb. Schnörr *24.03.1902Ankunft 05.05.1929 mit Schiff München in New York (1929 – Nordamerika)
Fred Erwin Kürschner *03.03.1926Ankunft 05.05.1929 mit Schiff München in New York (1929 – Nordamerika)
Richard Adolf Kürschner *20.10.1927Ankunft 05.05.1929 mit Schiff München in New York (1929 – Nordamerika)
Luisa Kürschner *27.12.1928Ankunft 05.05.1929 mit Schiff München in New York (1929 – Nordamerika)
Im reformierten Kirchenbuch von Neckargerach 1650 – 1750 findet sich ein besonderer Eintrag. Zwischen den Taufeinträgen von 1663 und 1664 hat der damalige Pfarrer Julius Wolfgang Lucanus, auf bitten des Hanß Dürtzenbach aus Neckargerach, folgenden Eintrag geschrieben.
Uff bit und fleißiges auffrechere Herre Hanß Dürtzenbachs, Bürger und Schiffmanns alhier, seindt seine Kinder, welche in Chur-Bayrischer Regierung, erziehlet, und gebohren worden, so wird mann eigentlich erkunschafftet, der Zeichens und auff geschrieben, durch mich – Julium Wolfgangum Lucanum –
auß erster Ehe, mit
Andreas, gebohren im Jahr 1642. Uf den ersten neuen jahres Tag. Sein Tauffbaht (Taufpate) ist gewesen, H: Andreas Eifler, damahliger ChurBayrischer Keller zu Eberbach, und H: Peter Neuer, Gastgeber Zum …… alda.
Anna Maria, ist gebohren 1640. Ungefehr im Hornung (Februar), Ihre Tauffbathin wahr, obgemelden Herrn Kellers eheliche Haußfrau: Dorothea Maria.
auß zweiter Ehe, mit Margaretha
Rosina Catharina ist gebohren im Jahr 1645. Uff S:Michaelstag, Ihre Bathin war, H: Friederich Neuers, Schultheyßen alhier eheliche Haußfrau: Catharina.
Anna Gretha, wurd gebohren im Jahr 1647. Ungefehr im Hornung, Ihre Tauffbathin, war obgedachten H: Schultheyßen Haußfrau: Catharina.
Das älteste vorhandene reformierte Kirchenbuch von Neckargerach wurde 1650 begonnen. Ob es bereits vor dieser Zeit ein Kirchenbuch in Neckargerach gab ist nicht bekannt aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Jedenfalls war es Hanß Dürtzenbach wichtig seine während des 30jährigen Krieges geborenenen Kinder nachträglich ins Kirchenbuch eintragen zu lassen. Leider wurde der Vor-und Familienname seiner ersten Ehefrau sowie der Familienname seiner zweiten Ehefrau nicht eingetragen. Der Familienname „Dürtzenbach“ kommt in verschiedenen Schreibweisen vor, Dürtzenbach, Dertzenbach, Dörtzenbach.
Somit ist Anna Maria Dürtzenbach die älteste, mit Geburtsjahr, nachgewiesene Neckargeracherin im ref. Kirchenbuch von Neckargerach.
aus Pfalz. Kirchen u. Schulkompetenzbuch 1606(Originaltext)
Pfarr Gerach und Gutenbach. Hohe obrigkeit beider ort Churf.Pfalz. Jeder orts competens ist also:
22fl. außm stift Mospach.
8 1/2fl. vom collectore Mospach.
12fl. vom schloß Minnenburg wegen Gutenbach.
1fl. zinß von 20fl. capital.
1/2fl. zinß
Item 1/2fl.
Summa solcher zinsen 4fl., so stendig.
Zinsen so unstendig.
Vom opfer geben alle inwohner der ganzen pfarrGerach, Zwingenberg, Lindach und Reichenbuchen 1alb.
Ein wittwer oder wittib 4d. Item 14 bemisch. (Bömischer Groschen)
1 ort und 5fl.
1/2fl. auß einem virtel guts.
1fl.uf Martini
1fl.
2 fl 4bemisch.
2fl 4bemisch.
Summa unstendiges 7fl. 17bemisch.
Von einer eheeinsegnung und ausrufung 5alb.
Von einer leichtpredigt 6alb.2d.
Der große zehend möcht zu gemeinen jahren ertragen 3 oder 4mlr. korn, 20 oder mehr mlr. dünkel, 4 1/2 oder mehr mlr. habern.
1mlr. korn stendig vom stift Mospach.
1simre von Reichenbuchen.
2mlr. habern vom stift Mospach.
1/2simre häbern breymehl.
Etwan ein fuder weins einzusameln von zehenden.
Der kleine zehend zu Zwingenberg, item ufm schloß daselbst, zu Lindach, Reichenbuchen allein, wie auch zu Gerach (außgenommen etliche heüßer). Und gehört in gemelten zehend, nemlich heidenkorn, sommer- und wintergersten, erbsen, rüben, kraut, linsen, nüße, allerlei obß und flachs, item kelber, lemmer, geiß, gänse, milchschwein.
2 große underschiedliche wießen.
Item drei stück wießen ufm Zwingenberger gemarkung.
Dargegen muß pfarrer seiner gemein zu Gerach den vasel, ein farren und eber halten ohne clag.
Einen schönen baumgarten.
Item einen zimblichen krautgarten.
Die gemein zu Gerach muß dem pfarrer holz notturft nach gnug geben, doch uf sein koste ufzumachen.
Mag viehe halten, so viel er will, ist hirtenlohns frei.
Eine bequeme behaußung.
Schuldinst und meßnerampt zu Gerach.
Hohe obrigkeit, collator ist Churf.Pfalz.
12fl. stendig vom collectore zu Mospach.
1fl. 3ß. 10d. wegen der glocken abwarten.
8fl. bei kellern uff Münnenberg.
1ß. von jedem schuler im virteljahr uber.
Der fruchzehend, so zum meßnerampt gefelt, ist zun besten jahren nit uber 6mlr.
Ungefehr 42 läub brot hat meßner einzunemmen.
Meßner und schulmeister zu Gutenbach.
Besoldung ist stendig 4 1/2mlr. korn und 1 1/2mlr. habern wie auch etliche stücklein kleines zehenden.
„Auf der Guttenbacher Herrenwiesen müssen gedachte Handfröhner Heu und Ohmet mähen, auch dürr machen. Ebenmäßig müssen die Reichenbucher solch Heu und Ohmet ins Hauß Minnenberg führen, dann gibt man, wann sie ausgefahren, Brodt nach Nothdurft, Gedachtes Heu wird jährlich, wie in Rechnungen zu sehen nach Heydelberg zu Churpfalz Hofhaltung geführet.“
1566 wird diese Last genauer umschrieben.
„Die dem Schloß Minneburg zustehenden Frohnen aus Gudenbach, Katzenbach und Reichenbuch, so alle drei under einem stab gehörig und ein gericht ist.“
Fuhr-Handfron. Diese drei gemeinden seien alle fuhr- und handfrondinst schuldig in nachvolgenden stücken, nichtzit ausgenumen.
Hagen und Jagen Nota, hagen und jagen seien sie ohne einige kosten zu tun schuldig.
Ackerfron. Item alle zum schloß gehörige ackervelder am berge und in gudenbacher gemarken im fron zu bauen, bessern, säen, schneiden, binden und inzuführen; dagegen den schniedern zeit der ernden zu mittag zu essen ein suppen, gemüs und brot, und zu undern etwa ein sauer milchsuppen und ein trinken, den fruchtbindern aber ein trunk weins zum imbs nach gelegenheit der menge gereicht würdet.
Holzfron. Mehr als notturftig bau- und brenholz zu bauen, schleifen, buscheln zu binden und ins schloß zu füehren, dagegen würdet uf jedem wagen 1 läub brots, deren uf ungefahde 32 ein malter, zu fronbrot gereicht.
Heufron. Item alles heu und amat uf allen wiesen und gärten in fron zu machen und inzufüehren, würd den heumachern jedem 1 viertel und uf jeden wagen 1 läub fronbrots geben.
Grasfron. Das gras aber zu mähen, musse verlohnt werden, nemlich von jedem morgen 1 imel korn und 1 bazen.
Brunnenfron. Item alle fron zum brunnen, deichel zu führen, zu legen, zu graben und was mehr notturftig.
Botenfron. In botenlaufen, brieftragen müssen die wit-frauen tun oder zu tun verlohnen.
Baufron. Item zum schloßbau alle hand- und fuhrfron zu leisten.
Dungfron. Item alle dung und besserung uf die acker zu füehren.
Weingartenfron. Notandum des schloß wingart würdet zu bauen verlohnet, haben bisher keinen fron dazu getan. Berichtt weibel dieweil die vom Habern den wingarth erst erbauet, haben sich die undertanen den im fron zu bauen beschwert, es sie dabei gelassen, allein das sie umb bilich lohn darin müssen arbeiten, so das an sie gesunnen worden.
Seien zu Gudenbach uf die 30 hausgesäß ungefährde, Reichartsbuech uf die 8, Katzenbach haben uf die 13 hausgesäß. Die drei dorf haben dieser zeit uf die 21 wagenfuhren und dann 20 handfronen.
Die drei in Frage stehenden Dörfer mußten damals wöchentlich im Wechsel eine Kehrmagd für die Minneburg stellen.
von Thomas Ballenweg, Reichenbuch entnommen aus Franz Sales Meszmer, Die Margarethenschlucht bei Neckargerach.
Vor Zeiten besuchten Nixen aus dem Neckar die winterlichen Spinnabende, die gewöhnlich im letzten, gegen Neckargerach gelegenen Haus von Reichenbuch abgehalten wurden. Bei ihnen gaben sich Mädchen und Burschen des Dorfes ein Stelldichein. Als Weg zum Dorf benutzten die Wassergeister eine mächtige Höhle, die sich vom Neckar bis nach Reichenbuch hinzog. Die Nixen waren willkommene Gäste, besonders bei den Burschen, die sich an ihrer Schönheit nicht sattsehen konnten. Mit Interesse hörten die Geister den Dorfgesprächen zu und lauschten den Liedern, die gesungen wurden. wenn die Uhr Mitternacht schlug, verschwanden sie so schnell und lautlos, wie sie gekommen waren. Da den Burschen die Zeit der Anwesenheit der Nixen zu kurz war, vielleicht auch, um einen Schabernack zu treiben, stellten sie eines Abends die Uhr um eine Stunde zurück. So blieben die Geister ungewollt eine Stunde über Mitternacht. Als dann die Uhr schlug, enteilten sie. Kurz danach war ein ohrenbetäubender Knall und Gepolter zu vernehmen. Die Höhle zwischen Neckar und Ort stürzte in sich zusammen, so daß sich nunmehr eine Schlucht bildete. Außerdem färbte sich das Neckarwasser rot.
Um die Rauhnächte ranken sich viele Mythen. Unseren Vorfahren sind diese Mythen und Gebräuche noch gut in Erinnerung.
Die Rauhnächte beginnen am 25. Dezember und dauern bis zum 6. Januar. Diese zwölf Nächte haben im Volksmund unterschiedliche Namen: Sie werden auch Raunächte, Zwölf-, Los-, Unter-, Weihe-, oder Zwischennächte genannt.
„Die Raunächte gehen zurück auf das Mondjahr, das mit 354 Tagen kürzer ist als das Sonnenjahr. Als man vom Mond- zum Sonnenjahr übergegangen ist, waren elf Tage und zwölf Nächte übrig – die heutigen Raunächte“
Die Rauhnächte hießen ursprünglich „Rauchnächte“, weil in dieser Zeit mit Kräutern geräuchert wurde, um dunkle Geister und Dämonen zu vertreiben und segenbringende willkommen zu heißen.
Vor allem um die Rauhnächte 24./25. Dezember, 31. Dezember/1. Januar und 5./6. Januar rankt sich allerlei Aberglaube. Mancherorts galten diese Nächte als derart gefährlich, dass besondere Regeln eingehalten werden mussten. Das Haus durfte keinesfalls unordentlich sein. Es war verboten, Wäsche zu waschen und aufzuhängen. Denn weiße Wäsche an der Leine könnte von wilden Reitern gestohlen und als Leichentücher verwendet werden, fürchtete man.
In anderen Versionen dieses Aberglaubens hieß es, wilde Geister könnten sich in der Wäsche verfangen und ziemlich böse reagieren. „Die Wilde Jagd reißt die Wäsche von der Leine und zerfetzt sie“, hieß es – zwischen den Jahren verzichtete man also darauf, die Wäsche herauszuhängen.
Darüber hinaus war es in manchen Orten untersagt, in den Rauhnächten Karten zu spielen.
Durch die Christianisierung und den Einfluss der römischen Traditionen wurde der Brauch des Räucherns zu einer christlichen Handlung. Deshalb ist auch heute bei der Einweihung von Gebäuden und Plätzen durch einen katholischen Priester das Weihrauchfass immer dabei.
Urbarweistümer der kurpfälzischen Eigendörfer in der Reichartshauser Zent 1369.
Richartbuch gehört gein Minneberg zwei teil, triteil ist dez von Daspach.
Primo ir rehte bede ist, die sie alle jar gein Minneberg gebent, uf sante Johannes baptiste tag 16 ß heller und 4 heller.
Item ir ernbede ist alle jar, daz sie gein Minneberg gebent 8 malter habern.
Item ez lit ein gut daselbs, daz git alle jar ein malter korns und ein malter habern und gehört von alter her zum var gein Gerach, doch nimpt es ein amtmann zu Minnenberg, biz daz daz var bestellt wirt.
Item min herre hat auch jar daselbs 10 vasnachthunre und 10 ernhunre, als die kuntschaft wol weiz.
Item ein grozze buzze daselbs ist 9 unze heller und die kleine buzze ist 5 ß heller, die sint auch mins herren, wanne sie gefallent.
Nota diese gulte und zinse gehornt mime herren alleine zu, und sint zwei teil, und das driteil ist dannoch daselbs dez von Daspach mit allen rehten, ane die frevel, die do gefieln uf sime hofe und huse, die weren sin an minen herren, und was frevel sust gefielen uf der strazen, in dem wiler und uf dem felde, die sint zwei teil mins herren und das dritteil des von Daspach.
Quelle: Urbar der Vogtei Heidelberg GLA. Berein 3480 Seite 159 – 170
Als Urbare bezeichnet man Verzeichnisse der weltlichen und geistlichen Grundherrschaft. In den Urbaren werden alle Besitzungen, Rechte sowie zu erwaretende Einkünfte und Dienste eingetragen. Wenn man so will kann man Urbare als Grundbuch und Steuer-/Abgaben-Verzeichnis sehen.
Im Urbarweistum der kurpfälzischen Eigendörfer von 1369 werden die Steuern und Abgaben für Reichenbuch erstmals greifbar. Auch kann hier eine Aussage über die Größe von Reichenbuch abgelesen werden. Die Anzahl der abzugebenden Hühner bezog sich auf die Anzahl der Haushaltungen, somit kann von 10 Haushaltungen in Reichenbuch ausgegangen werden.